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Ihre Spezialkanzlei für Bankrecht

Unsere Kanzlei ist auf ganzheitliche rechtliche Beratung von Kapitalanlegern spezialisiert. Zudem begleiten wir Sie erfolgreich bei der Schadensregulierung, treten für mehr Anlegertransparenz ein und streiten für den Schutz der Vermögen unserer Mandanten. Letzteres auch im Rahmen der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen.

Tätigkeitsgebiete

Wir legen Wert auf eine zuverlässige und fundierte Beratung unserer Mandanten. „Das einzig Beständige ist der Wandel“ gilt in besonderem Maße auch für die Gebiete des Rechts. Ständig neue Gesetze, Verordnungen und komplexe Entscheidungen deutscher Obergerichte führen daher zu einem immer anspruchsvolleren Beratungsbedarf, auf dessen Qualität sich unsere Mandanten verlassen können müssen.

Wir konzentrieren uns deshalb auf klar abgegrenzte Tätigkeitsgebiete, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten:

Anlegerschutz

Jahr für Jahr müssen private Investoren wie auch institutionelle Anleger große Verluste hinnehmen, weil sie von ihren Finanzdienstleistern nicht ordnungsgemäß beraten wurden.

Wer gegen die Finanzdienstleistungsbranche sein gutes Recht durchsetzen will, kommt ohne professionellen und kompetenten Beistand nicht aus. Denn nur dann kann er einem vermeintlich übermächtigen Gegner auf Augenhöhe begegnen.

„Finanzdienstleister haben das Vertrauen vieler Kunden verspielt, weil ihr Gewinnstreben wichtiger als das
Kundeninteresse war. Bei uns stehen Ihre Interessen an erster Stelle.“

Anlageberatung und –vermittlung

Für Banken gelten bei der Anlageberatung die gleichen Regeln wie für Anlageberater. Das heißt, dass Bankberater ihre Kunden ‘objekt- und anlegergerecht’ beraten müssen. Dabei meint ‘objektgerecht’, dass der Berater seinem Kunden alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Finanzanlage mitteilen muss. ‘Anlegergerecht’ hat er dann beraten, wenn er bei der Beratung die Risikobereitschaft, die Anlageziele und den Wissensstand seines Kunden berücksichtigt hat. Das Risiko, dass sich eine aufgrund ‘anleger- und objektgerechter’ Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt allerdings der Anleger. Wir ermitteln für Sie, ob in Ihrem Fall gegen Beratungspflichten verstoßen wurde und ob ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben ist.

Vermögensverwaltung

Wenn Sie beabsichtigen, die Vermögensverwaltung einem Finanzdienstleister anzuvertrauen, empfiehlt sich zuvor eine eingehende rechtliche Prüfung des entsprechenden Vertrages. Behilflich sind wir Ihnen aber auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob die Qualität der Durchführung der Vermögensverwaltung den rechtlichen Anforderungen entspricht. So helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche, wenn die Bank z.B. gegen Anlagerichtlinien verstoßen hat oder Provisionen von Dritten angenommen hat, ohne Sie hierüber zu informieren.

„Transparenz ist das wesentliche Merkmal einer fairen Geschäftsbeziehung.“

Prospekthaftung

Bei vielen Kapitalanlagen ist bereits der Verkaufsprospekt die Wurzel späteren Übels. Chancen werden unzutreffend dargestellt, Risiken werden verschleiert und Verflechtungen zwischen den Initiatoren werden nicht offen gelegt.Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erkennen wir Prospektfehler schnell und schaffen so für Sie die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch. Selbst wenn Sie den Prospekt nicht gelesen haben, reicht das Vorhandensein eines Fehlers im Prospekt aus, um die Initiatoren der Kapitalanlage für die Ihnen entstandenen Verluste in die Haftung zu nehmen.

Grauer Kapitalmarkt

Der Graue Kapitalmarkt ist derjenige Teil der Finanzmärkte, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt. Ob Steuersparmodelle, Schrottimmobilien, Medienfonds, Schiffsfonds oder sonstige Unternehmensbeteiligungen, immer geht es um die Frage, wen der Anleger überhaupt haftbar machen und wie er seinen Schadensersatzanspruch dann auch durchsetzen kann. Da die Anlage oft komplex konstruiert ist, ist die Antwort in der Regel schwierig. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz.

„Wir erarbeiten Strategien auf höchstem juristischem Niveau, wobei wir die wirtschaftlichen Interessen
unserer Mandanten stets im Auge behalten.“

Vorfälligkeitsentschädigung

Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die vorzeitige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet.

In der Regel erlaubt die Bank den Ausstieg aus einem laufenden Darlehensvertrag nämlich nur, wenn ihr der Zins- bzw. Margenausfall kompensiert wird. Hier lohnt es sich für den Bankkunden oft, zu prüfen, ob im Kreditvertrag ein rechtlicher Formmangel vorliegt, z.B. weil die Bank nicht wirksam über die Widerrufsmöglichkeit des Vertrages informiert hat. Ist hier alles korrekt, empfiehlt sich eine genaue Überprüfung der Berechnung des Vorfälligkeitsentgelts, weil viele Banken – oft aus Unkenntnis über die aktuelle Rechtsprechung – die VFE zu hoch ansetzen, weil z.B. entfallende Risiko – und Verwaltungskosten oder auch Sondertilgungsrechte nicht eingerechnet wurden.

Hier wächst die Verhandlungsbereitschaft der Banken nach Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts erfahrungsgemäß oft erheblich. Weitere Informationen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie unter
www.vorfaelligkeitsentschaedigung24.net

Testamentsvollstreckung

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und eine geordnete Abwicklung seines Nachlasses erreichen.

Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmernzu schützen. Fehler in der
Nachlassabwicklung werden vermieden. Häufig nehmen zerstrittener Erben Einfluss auf den Nachlass und verhindern eine
reibungslose Abwicklung.Hier stehen wir Ihnen als erfahrene Testamentsvollstrecker in allen Abläufen zur
Seite.

„Als erfahrene Testamentsvollstrecker sprechen wir mit allen Personen, die von einem Todesfall betroffen
sind, beachten Ihre Ansprüche und Probleme und kümmern uns intensiv um einen Ausgleich der Interessen, in dem wir
als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten mit dem gebotenen Maß an persönlicher und sachlicher
Distanz zwischen den einzelnen Beteiligten vermitteln.“

Nachlassabwicklung

Gerne führen wir auch die Abwicklung des Nachlasses in Ihrem Auftrag durch. Hier greifen wir auf ein dichtes Netzwerk von Personen und Firmen zurück, die je nach Bedarf eingeschaltet werden können. So ist es uns möglich, die Erben zu entlasten und die Nachlassauseinandersetzung mit einem professionellen Team bedarfsgerecht zu gestalten. Oft geschieht dies auch durch Beratung oder die Übernahme von Teilaufgaben – z.B. die Erstellung des Nachlassverzeichnisses oder die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung.

„Wenn im nahen Umfeld ein Todesfall eintritt, ist der Nachlass trotz aller Trauer zeitnah abzuwickeln.
Oftmals fehlt es aber an der nötigen Erfahrung und auch der Zeit, so dass es sinnvoll ist, die Nachlassabwicklung
professionell durchführen zu lassen.“

Dr. Rainer Holler - Rechtsanwalt Bankrecht Mainz